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Vor Immobilienverkauf müssen alle relevanten auf Fakten auf den Tisch.

Laut einem Bundesgerichtshof-Urteil vom 15.09.2023 (Az. V ZR 77/22) müssen Immobilienverkäufer potenzielle Käufer umfassend über alle relevanten Informationen informieren, einschließlich anstehender Sanierungskosten.

Ein konkreter Fall beinhaltete den Kauf von Gewerbeeinheiten zum Preis von über 1,5 Millionen Euro. Die Käufer behaupteten, der Verkäufer habe sie nicht ausreichend über hohe Instandhaltungskosten informiert. Der Verkäufer argumentierte, dass die Informationen in einem virtuellen Datenraum verfügbar gewesen seien.

Der BGH urteilte, dass dies nicht ausreiche und eine Pflicht zur Aufklärung bestehe. Diese Pflicht könne bspw. entfallen, wenn Mängel offensichtlich seien oder ein Sachverständigengutachten vorgelegt werde.

Das Urteil betont die Notwendigkeit einer transparenten und vollständigen Information für Käufer bei Immobilientransaktionen.